Gutachten

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  1. Wofür brauche ich ein Gutachten?
  2. Führerscheinbescheinigung
  3. Bildschirmarbeitsplatz-Gutachten
  4. BG-Gutachten
  5. Flurförderfahrzeug-Gutachten
  6. Fliegergutachten
  7. Sportbootführerschein

Wofür brauche ich ein Gutachten?

Augenärztliche Gutachten Intro

Ein bescheinigtes Gutachten durch einen Augenarzt ist aus unterschiedlichen Gründen erforderlich. Zumeist wird auf eine Eignung für bestimmte Tätigkeit geprüft. Dazu gehören unter anderen Führerscheinzulassung, Flurförderfahrzeugzulassung oder Flugschein. Es können aber auch Begutachtungen zu Unfällen oder Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz ausgestellt werden. Um auf eine Tauglichkeit oder Minderung von Erwerbsfähigkeit zu prüfen, führen wir Sehtest auf Nah- und Fernsicht, Gesichtsfeld, Farb- und Dämmerungssehen durch.

Termine sind meist auch kurzfristig möglich.

Führerscheinbescheinigung

Augenärztliche Gutachten Führerschein Gutachten

Um eine endgültige Fahrerlaubnis zu erhalten, muss jede/-r angehende Fahrer/-in zuvor eine Begutachtung hingehend des Sehvermögens durchführen lassen.
Wer einen Führerschein für die Klassen A, B und BE absolviert, der muss den angehenden Sehtest bestehen (mind. Eine 70% Sehkraft auf jedem Auge) und erhält eine Führerscheinbescheinigung. Wird dieser Sehtest nicht bestanden, so muss eigens für die Fahrerlaubnis das Tragen einer Brille während des Fahrens angeordnet werden, damit die notwendige Sehkraft erreicht wird. Ist auch dann noch die Sehkraft nicht ausreichend ist eine Ausstellung einer Führerscheinbescheinigung nicht möglich.

Besteht ein Antrag auf eine Verlängerung von PKW-Führerschein oder LKW-, Taxi- oder Personenbeförderungserlaubnis, dann wird neben dem Standard-Sehtest eine umfangreichere augenärztliche Begutachtung durchgeführt. Hierbei wird intensiver auf das Gesichtsfeld, räumliches Sehvermögen sowie Dämmerungs- und Farbsehen geprüft. Ist eine Eignung gegeben, dann kann ein augenärztliches Führerscheingutachten ausgestellt werden.

Unterschied zwischen Führerscheinbescheinigung und Führerscheingutachten:

Bei der Führerscheinbescheinigung wird nur die Erfüllung der Mindestanforderungen an Autofahrer bescheinigt.
Beim Führerscheingutachten erfolgt eine Untersuchung, welche Maßnahmen nötig sind, um zur Führerscheinausbildung zugelassen zu werden bzw. ob eine Zulassung überhaupt möglich ist.

Die Kosten für diese Gutachten sind keine Leistung der Krankenversicherung und müssen selbst getragen werden. Oft übernimmt der Arbeitgeber die Kosten. Um Komplikationen zu vermeiden, sollten Einzelheiten jedoch vorher mit diesem abgesprochen werden.

Bildschirmarbeitsplatz-Gutachten

Augenärztliche Gutachten BG Unfall Gutachten

Bei längeren Tätigkeiten am Bildschirmplatz kann es bei ungünstigen Bedingungen zu Beeinträchtigung der Augen kommen. Auch wenn bereits ein Defizit der Augen vorliegt, sollten gewisse Maßnahmen ergriffen werden, dass der Arbeitsplatz dementsprechend eingerichtet ist.

Wir führen hierzu eine Bildschirmergänzungsuntersuchung (G37) durch. Diese dient einer frühzeitigen Erkennung von gesundheitlichen Folgeschäden durch die berufliche Tätigkeit.

Neben einer Analyse der Arbeitsbedingung beraten wir Sie zusätzlich auch in Hinsicht zum Tragen einer geeigneten Brille (z.B. einer speziellen Bildschirmbrille) oder anderen Sehhilfen.

BG-Gutachten

Augenärztliche Gutachten BG Unfall Gutachten

Sind aufgrund eines Arbeitsunfalls Beeinträchtigungen oder gar schwerwiegende Schäden an den Augen die Folge, begutachten wir die Schwere und den Einschränkungsgrad im Alltagsleben.

Liegt eine deutliche Einschränkung bei der Durchführbarkeit der Tätigkeit vor, kann mithilfe eines Gutachtens eine Minderung der Erwerbsfähigkeit ausgestellt werden. In manchen Fällen ist ein Gutachten für die gesetzliche Unfallversicherung gefordert.

Flurförderfahrzeug-Gutachten

Augenärztliche Gutachten Gabelstapler und Flurfahrzeug Tauglichkeit

Im Umgang mit Flurförderfahrzeugen steht die Sicherheit des Fahrers sowie aller umliegenden Personen im Vordergrund. Ein gutes Sehvermögen ist dabei ein Schlüsselfaktor. Wir führen daher eine umgehende augenärztliche Untersuchung auf Fern- und Nahsicht, Fähigkeit der Tiefenwahrnehmung als auch das Farb- und Dämmerungssehen durch.

Fliegergutachten

Augenärztliche Gutachten Fliegergutachten Pilotentauglichkeit

In unserer Praxis führen wir eine augenärztliche Begutachtung zur Fliegertauglichkeit durch. Hier prüfen wir für angehende Piloten auf räumliches Sehvermögen, Farbsehen und Wahrnehmung innerhalb des Gesichtsfeldes. Darüber hinaus untersuchen wir auf mögliche Fehlsichtigkeit oder bereits durchgeführte refraktive Eingriffe am Auge.

Sportbootführerschein

Augenärztliche Gutachten Sportboot Führerschein Tauglichkeit

Wer einen Sportbootführerschein absolvieren möchte, der muss ein augenärztliches Zeugnis bei der Behörde vorlegen. Wir führen den erforderlichen Sehtest sowie eine Prüfung auf Farbsehen durch. Im Anschluss händigen wir Ihnen das benötigte Formular aus.